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   BGH, 12.11.2019 - 5 StR 451/19   

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BGH, 12.11.2019 - 5 StR 451/19 (https://dejure.org/2019,41330)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2019 - 5 StR 451/19 (https://dejure.org/2019,41330)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19 (https://dejure.org/2019,41330)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung des anfänglichen Schweigens zum Nachteil eines Angeklagten und zur Einlassung der Notwehrlage

  • rewis.io

    Beweiswürdigung der Einlassung des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 337 Abs. 1
    Beweiswürdigung des anfänglichen Schweigens zum Nachteil eines Angeklagten und zur Einlassung der Notwehrlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fehler in der Beweiswürdigung,zu späte Einlassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 52
  • StV 2020, 448 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - 5 StR 451/19
    a) Das Urteil genügt nicht den Anforderungen, die an die Darlegung des Ergebnisses eines DNA-Gutachtens zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187 zu eindeutigen Einzelspuren; vom 31. Mai 2017 - 5 StR 149/17, NStZ 2017, 723 zu Mischspuren).
  • BGH, 20.04.2006 - 3 StR 284/05

    Öffentlichkeit des Verfahrens (genereller Ausschluss bestimmter Altersgruppen);

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - 5 StR 451/19
    Vielmehr sind sie - nicht anders als andere Beweismittel - insbesondere auf ihre Plausibilität und anhand des übrigen Beweisergebnisses auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2006 - 3 StR 284/05, NStZ 2006, 652, 653; LRStPO/Sander, § 261 Rn. 112a).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 379/03

    Beweiswürdigung (lückenhafte; fernliegende Erwägungen des Tatgerichts; generelle

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - 5 StR 451/19
    Das Landgericht, das angesichts des unmittelbar tatbezogenen, die Angaben des Nebenklägers bestätigenden rechtsmedizinischen Gutachtens irrig von einer "Aussage-gegen-Aussage'-Konstellation ausgegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 379/03, NStZ 2004, 635, 636; KKStPO/Ott, StPO, 8. Aufl., § 261 Rn. 100), hat die auf eine Notwehrlage abzielende Einlassung des Angeklagten unter anderem deshalb als unglaubhaft bewertet, weil er sich trotz monatelanger Untersuchungshaft, "erstmals in der Hauptverhandlung' geäußert habe.
  • BGH, 28.05.2014 - 3 StR 196/14

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung der anfänglichen Aussageverweigerung zum

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - 5 StR 451/19
    Damit hat das Landgericht in unzulässiger Weise aus dem anfänglichen Schweigen des Angeklagten für diesen nachteilige Schlüsse gezogen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667).
  • BGH, 31.05.2017 - 5 StR 149/17

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - 5 StR 451/19
    a) Das Urteil genügt nicht den Anforderungen, die an die Darlegung des Ergebnisses eines DNA-Gutachtens zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187 zu eindeutigen Einzelspuren; vom 31. Mai 2017 - 5 StR 149/17, NStZ 2017, 723 zu Mischspuren).
  • BGH, 04.06.2003 - 5 StR 124/03

    Anrechnung der im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung (Maßstab; Aufnahme in

    Auszug aus BGH, 12.11.2019 - 5 StR 451/19
    c) Der Maßstab der Anrechnung einer wegen der abgeurteilten Tat im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung ist gemäß § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB im Urteilstenor wiederzugeben (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 5 StR 124/03, BGHR StGB § 51 Abs. 4 Anrechnung 3).
  • BGH, 06.01.2021 - 5 StR 288/20

    Verwerfung von Revisionen; Voraussetzungen des Vorliegens von Mordmerkmalen;

    Auch werden keine überspannten Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt oder zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten unterstellt, für die das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. zu diesen Maßstäben BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19; Urteil vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 279/20).
  • BGH, 21.12.2022 - KRB 54/22

    Beweiswürdigung bei kartellrechtlichem Haftungsrisiko

    Ein wesentlicher Gesichtspunkt der Glaubhaftigkeitsprüfung ist dabei die Plausibilität und Stimmigkeit der Einlassung an sich (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19, juris Rn. 7 mwN; Urteile vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574 Rn. 11 mwN; vom 16. Dezember 2020 - 2 StR 209/20, juris Rn. 21 ff.).
  • BGH, 10.05.2023 - 2 StR 373/22

    Verwerfung der Revision

    Anstatt die Angaben der Angeklagten jeweils gesondert auf ihre Plausibilität und anhand des übrigen Beweisergebnisses auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19 , juris Rn. 7; Urteil vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574 ), hat das Landgericht lediglich erörtert, ob sich aus Übereinstimmungen in den Einlassungen der Angeklagten ein konsistenter Geschehensablauf feststellen lässt, und sich aufgrund der insofern auftretenden "Widersprüche im Verhältnis der Einlassungen zueinander" gehindert gesehen, konkrete Feststellungen zu treffen.
  • BGH, 12.05.2022 - 4 StR 197/21

    Recht des letzten Wortes (negative Beweiskraft des Protokolls; Revisionsgrund:

    Vielmehr ist die Einlassung des Angeklagten - ebenso wie andere Beweismittel - auf ihre Plausibilität und ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574, Rn. 11; Beschluss vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19, Rn. 7; Beschluss vom 20. April 2006 - 3 StR 284/05, NStZ 2006, 652, 653; Beschluss vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 482/97, StV 1998, 589, 590).
  • OLG Celle, 05.10.2020 - 3 Ss 42/20

    Fahren ohne Fahrerlaubnis, Anklage Umgrenzungsfunktion

    Zwar hat hiernach die Aussage des Zeugen T. diejenige der Zeugin H. in Randbereichen bestätigt, so dass eine reine "Aussage-gegen-Aussage"-Konstellation nicht vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19, juris; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 379/03, NStZ 2004, 635, 636).
  • OLG Celle, 05.10.2020 - 3 Ss 40/20

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Serienstraftat des Fahrens ohne

    Zwar hat hiernach die Aussage des Zeugen T. diejenige der Zeugin H. in Randbereichen bestätigt, so dass eine reine "Aussage-gegen-Aussage"-Konstellation nicht vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19, juris; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 379/03, NStZ 2004, 635, 636).
  • BGH, 05.11.2020 - 4 StR 381/20

    Grundsätze der Strafzumessung (tatschulderhöhende Berücksichtigung einer

    Vielmehr ist die Einlassung des Angeklagten - ebenso wie andere Beweismittel - auf ihre Plausibilität und ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19, juris Rn. 7; vom 20. April 2006 - 3 StR 284/05, NStZ 2006, 652, 653 und vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 482/97, StV 1998, 589, 590; zum erheblich verminderten Beweiswert einer Einlassung mittels Verteidigererklärung vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19, juris Rn. 23).
  • BGH, 24.11.2022 - 5 StR 309/22

    Beweiswürdigung (Tatgericht; Urteilsgründe; Rechtsfehler; lückenhaft;

    Vielmehr sind sie - nicht anders als andere Beweismittel - insbesondere auf ihre Plausibilität und anhand des übrigen Beweisergebnisses auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2022 - 5 StR 282/21; Beschluss vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19).
  • BGH, 16.12.2020 - 2 StR 209/20

    Vorsatz (Gewalteinwirkung auf Säuglinge: Gefährlichkeit des Schüttelns von

    Die Angaben eines Angeklagten sind, nicht anders als andere Beweismittel, insbesondere auf ihre Plausibilität und auch anhand des übrigen Beweisergebnisses auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19).
  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 167/20

    Betäubungsmittelkriminalität (Bandenabrede); Urteilsgründe (Feststellungen zu

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen es außer der nicht widerlegbaren, aber auch durch nichts gestützten Angaben des Angeklagten keine Anhaltspunkte bestehen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09, NStZ-RR 2010, 85, 86 f.; Senat, Urteil vom 22. Mai 2019 - 2 StR 353/18 Rn. 40; BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19, NStZ-RR 2020, 52).
  • BGH, 02.02.2022 - 5 StR 282/21

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil (Einlassung des

  • OLG Celle, 31.01.2023 - 3 Ss 3/23

    Vorliegen eines tauglichen Eröffnungsbeschlusses durch einen unvollständig

  • BGH, 05.07.2022 - 5 StR 31/22

    Urteil wegen dreier "Gruppenvergewaltigungen" zum Nachteil junger Frauen

  • BGH, 29.03.2023 - 5 StR 346/22

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (entlastende Einlassung des Angeklagten;

  • OLG Braunschweig, 14.12.2021 - 1 Ss 55/21

    Besitz von Drogen nur bei tatsächlichem Herrschaftsverhältnis und Besitzwillen;

  • OLG Zweibrücken, 04.10.2023 - 1 ORs 4 Ss 18/23

    Dauerhaft mitgeführtes Springmesser eines Obdachlosen als gefährliches Werkzeug

  • KG, 05.11.2021 - 2 Ss 24/21

    Beweiswürdigungsregeln in Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen

  • KG, 05.11.2021 - 121 Ss 100/21

    Beweiswürdigungsregeln in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen

  • KG, 14.04.2020 - 161 Ss 25/20

    Anforderungen an die Darstellung eines DNA-Gutachtens im Urteil

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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.2019 - 2 StR 300/19   

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https://dejure.org/2019,45048
BGH, 26.11.2019 - 2 StR 300/19 (https://dejure.org/2019,45048)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 154 Abs. 1 Nr. 1 StPO
    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Fälle von Aussage gegen Aussage); Teileinstellung bei mehreren Taten (Berücksichtigung im Rahmen der Beweiswürdigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 261 StPO, § 154 StPO, § 154 Abs. 1 Nr. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung zum Tatgeschehen der Vergewaltigung

  • rewis.io

    Strafurteil wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung: Anforderungen an die Wiedergabe einer belastenden Zeugenaussage sowie einer wegen Geringfügigkeit ausgeschiedenen weiteren Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Beweiswürdigung zum Tatgeschehen der Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 52
  • StV 2020, 446
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.2018 - 2 StR 487/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Maßstab

    Auszug aus BGH, 26.11.2019 - 2 StR 300/19
    Jedoch muss in Fällen mit problematischer Beweislage, bei denen es zuvörderst auf die Zeugenaussagen des mutmaßlichen Tatopfers ankommt, der entscheidende Teil der Aussagen in das Urteil aufgenommen werden, weil dem Revisionsgericht sonst die rechtliche Überprüfung nicht möglich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 2 StR 487/18, StV 2019, 519, 520 mwN).
  • BGH, 13.02.2018 - 4 StR 346/17

    Teileinstellung bei mehreren Taten (Mitteilung der Gründe für eine

    Auszug aus BGH, 26.11.2019 - 2 StR 300/19
    Der Bundesgerichtshof verlangt auch dann, wenn der Vorwurf einer weiteren Tat nach § 154 StPO ausgeschieden wird, dessen Berücksichtigung im Rahmen der Beweiswürdigung, sofern der Grund für die Nichtverfolgung dieser Tat einen Einfluss auf die Gesamtwürdigung der Beweise zum verbleibenden Vorwurf haben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 4 StR 346/17, NStZ 2018, 618 f. mit Anm. Gubitz/Momme mwN).
  • BGH, 12.12.2023 - 6 StR 431/23

    Zurückweisung der Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Werden weitere Tatvorwürfe nach § 154 Abs. 2 StPO ausgeschieden, ist deren Berücksichtigung im Rahmen der Beweiswürdigung erforderlich, sofern der Grund für die Nichtverfolgung dieser Taten einen Einfluss auf die Gesamtwürdigung der Beweise zum verbleibenden Vorwurf haben kann (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26. November 2019 - 2 StR 300/19, Rn. 14; vom 13. Februar 2018 - 4 StR 346/17).
  • OLG Braunschweig, 18.05.2022 - 1 Ss 42/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage; Keine Aussage gegen

    Auf die Sachrüge beachtliche Rechtsfehler sind unter anderem gegeben, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist (BGH, Beschluss vom 18. März 2021, 4 StR 480/20, juris, Rn. 2; BGH, Beschluss vom 26. November 2019, 2 StR 300/19, juris, Rn. 9).

    Die Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft, wonach die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung mit Blick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. November 2019 (2 StR 300/19, juris) geboten ist, geht ebenfalls fehl.

  • BayObLG, 12.07.2021 - 202 StRR 76/21

    Besondere Anforderungen an Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

    aa) Bei Fallgestaltungen mit problematischer Beweislage, bei denen es zuvörderst auf die Zeugenaussagen des mutmaßlichen Tatopfers ankommt, muss der Tatrichter den entscheidenden Teil der verschiedenen Aussagen, auch solchen, die im Ermittlungsverfahren erfolgt sind, im Urteil wiedergeben, weil dem Revisionsgericht sonst die rechtliche Überprüfung der angenommenen Aussagekonstanz nicht möglich ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 26.11.2019 - 2 StR 300/19 = StV 2020, 446; 30.01.2018 - 4 StR 284/17 = NStZ-RR 2018, 188, 04.04.2017 - 2 StR 409/16 = StraFo 2017, 234 = NStZ 2017, 551 = StV 2018, 193).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Die Wiederlegung einer bestreitenden Einlassung eines Angeklagten ergibt zwar noch keinen Beweis für die Tatbegehung, da auch ein Unschuldiger ein Motiv zur Lüge haben kann (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.2019 - 2 StR 300/19, juris Rn. 19; BGH, Beschl. v. 11.12.2018 - 2 StR 487/18, StV 2019, 519, juris Rn. 12; BGH, Beschl. v. 16.12.2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118, juris Rn. 3; BGH, Urt. v. 21.01.2004 - 1 StR 364/03, BGHSt 49, 56 = NStZ 2004, 392, juris Rn. 17; Löwe-Rosenberg/ Sander , a.a.O., § 261 Rn. 74).
  • BayObLG, 28.05.2020 - 205 StRR 9/20

    Alternativrüge bei Widerspruch zwischen Urteilsgründen und Akteninhalt

    Jedenfalls aber ist das Landgericht den Anforderungen gerecht geworden, die für "Aussage gegen Aussage"-Konstellationen zu stellen sind, denn es hat alle Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen, die die Entscheidung beeinflussen können (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 26.11.2019, Az. 2 StR 300/19, Rn. 9 bei juris).
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